Grundverständnis
Die Unternehmen der KOCO Gruppe (KOCO) übernehmen im Rahmen ihres Handlungsspielraums und ihrer Möglichkeiten Verantwortung für die Gesellschaft, ihre Mitmenschen und die Umwelt. Damit wollen wir unseren Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen und Ländern leisten, in denen wir tätig sind. Darüber hinaus wollen wir sicherstellen, dass die KOCO-Lieferanten in vergleichbar verantwortungsvoller Weise handeln.
Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie sich an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften halten. Wir orientieren uns an ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Rechtschaffenheit und Integrität sowie an der Achtung der Menschenwürde, wie sie in den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte verankert sind. [1][2][3]
Dieses Dokument stellt unsere grundlegenden Anforderungen an unsere Lieferanten (im folgenden LIEFERANTEN) zusammen und die KOCO-Unternehmen machen diese Anforderungen verbindlich.
Einhaltung der Rechtsvorschriften
LIEFERANTEN müssen die geltenden Gesetze und andere gesetzliche Anforderungen in den Ländern einhalten, in denen sie tätig sind. In Fällen, in denen lokale Gesetze und Vorschriften weniger restriktiv sind, müssen sich ihre Maßnahmen an den Grundsätzen dieses Anforderungsdokuments orientieren. Im Falle eines direkten Konflikts zwischen zwingenden lokalen Gesetzen und den in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätzen haben die lokalen Gesetze Vorrang. Der Lieferant ist jedoch bemüht, den Inhalt dieses Dokuments einzuhalten.
Integrität und Compliance
LIEFERANTEN müssen geeignete Compliance-Maßnahmen ergreifen, damit folgende Bereiche angemessen abgedeckt werden:
Korruption
Unsere LIEFERANTEN dulden weder Korruption, Bestechung noch Erpressung; sie verhindern faire Wettbewerbsbedingungen. Zuwendungen, die mit der Absicht verbunden sind oder den Anschein erwecken könnten, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen oder sich einen sonstigen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, werden in ihren Geschäftsbeziehungen weder versprochen, angeboten, gewährt, gefordert oder angenommen noch lassen sie sich diese versprechen. Ein besonders strenger Maßstab ist im Umgang mit Personen, für die besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten (z. B. Amtsträger), anzuwenden.
Fairer Wettbewerb
LIEFERANTEN müssen in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen handeln und dürfen sich nicht an Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder Absprachen in Bezug auf Kunden, Märkte und Angebote beteiligen.
Verhinderung von Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man die Einbringung von illegal erlangtem Geld oder aus illegal erworbenen Vermögenswerten in das legale Finanz- und Wirtschaftssystem. LIEFERANTEN müssen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche nachkommen und dürfen sich nicht an Transaktionen beteiligen, die der Verschleierung oder Integration von kriminellen oder illegal erworbenen Vermögenswerten dienen.
Schutz von Informationen und geistigem Eigentum
LIEFERANTEN müssen vertrauliche Informationen schützen und geistiges Eigentum respektieren; Der Transfer von Technologie und Know-how muss in einer Weise erfolgen, die die Rechte an geistigem Eigentum, Kundeninformationen, Geschäftsgeheimnisse und Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, schützt. LIEFERANTEN müssen die geltenden Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beachten und die vertraulichen Informationen ihrer Geschäftspartner entsprechend behandeln.
Datenschutz
Unsere LIEFERANTEN verarbeiten, speichern und schützen personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen. So werden personenbezogene Daten vertraulich, nur für rechtmäßige, zuvor festgelegte Zwecke und in transparenter Weise erhoben. Unsere LIEFERANTEN verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen Verlust, Veränderung und unerlaubte Verwendung oder Offenlegung geschützt sind.
Ausfuhrkontrolle
Unsere LIEFERANTEN sind verpflichtet, die für die Ausfuhrkontrolle einschlägigen Rechtsnormen – insbesondere Genehmigungserfordernisse, Ausfuhr- und Unterstützungsverbote – im Rahmen der Verbringung und Ausfuhr unserer Güter einzuhalten.
Vermeidung von Interessenkonflikten
LIEFERANTEN vermeiden intern und extern Interessenkonflikte, die Geschäftsbeziehungen illegitim beeinflussen könnten. Wenn das nicht gelingt, legen sie diese Konflikte offen.
Gesundheit und Sicherheit
LIEFERANTEN müssen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen, indem sie geeignete Maßnahmen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ergreifen (z. B. die Implementierung eines betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsystems), die in folgenden Bereichen eine angemessene Absicherung bieten:
- Einhaltung der geltenden Gesetze und Leitlinien in internationalen Normen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
- geeignete Arbeitsplatzgestaltung, Sicherheitsvorschriften und Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung;
- Umsetzung von Präventionskontrollen, Notfallmaßnahmen, einem Unfallmeldesystem und weiteren geeigneten Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung;
- Bereitstellung des Zugangs zu ausreichenden Mengen an Trinkwasser und des Zugangs zu sauberen sanitären Einrichtungen für die Mitarbeiter.
LIEFERANTEN müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter eine angemessene Unterweisung erhalten haben.
Vergütung und Arbeitszeit
Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Gesetzen und gegebenenfalls nach den geltenden verbindlichen Tarifverträgen und wird durch die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften über Mindestlöhne ergänzt. Die Mitarbeitenden müssen klar, detailliert und regelmässig über die Zusammensetzung ihrer Vergütung informiert werden.
LIEFERANTEN müssen die geltenden Gesetze und (internationalen) Arbeitsnormen in Bezug auf die höchstzulässige Arbeitszeit einhalten und sicherstellen, dass
- die Arbeitszeit einschließlich der Überstunden die jeweils gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen nicht überschreitet;
- die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich der Überstunden 60 Stunden pro Woche nicht übersteigt, auch wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen und selbst wenn keine solchen Bestimmungen bestehen;
- Den Mitarbeitern steht mindestens ein ganzer Tag pro Kalenderwoche zur freien Verfügung.
Einhaltung der Menschenrechte
Unsere LIEFERANTEN achten und unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und
- respektieren die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen;
- schützen und gewähren das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
Sie dulden keine inakzeptable Behandlung von Mitarbeitenden, wie etwa physische und psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung.
Verbot von Kinderarbeit
LIEFERANTEN dürfen keine Kinderarbeit tolerieren. LIEFERANTEN dürfen keine Mitarbeiter beschäftigen, die nicht nachweisen können, dass sie mindestens 15 Jahre alt sind und benötigen einen Altersnachweis. Für Länder, die unter die Ausnahme für Entwicklungsländer gemäß ILO-Konvention Nr. 138 fallen, kann das Mindestalter auf 14 Jahre gesenkt werden. LIEFERANTEN dürfen keine Mitarbeiter für gefährliche Arbeiten einstellen, die gemäß ILO-Konvention Nr. 182 nicht nachweisen können, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Verbot von Zwangsarbeit
Verboten sind Zwangsarbeit, moderne Sklaverei oder vergleichbare Handlungen, die mit Freiheitsberaubung verbunden sind. Jede Arbeit muss freiwillig sein und es muss möglich sein, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
LIEFERANTEN respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen und Lohnverhandlungen, sofern dies in dem jeweiligen Land, in dem sie tätig sind, gesetzlich zulässig und möglich ist. Ist dies nicht zulässig, suchen unsere LIEFERANTEN nach angemessenen Kompromissen für ihre Mitarbeiter.
Förderung von Diversität, Chancengleichheit
LIEFERANTEN fördert die Chancengleichheit und tolerieren keine Diskriminierung. LIEFERANTEN behandeln alle Menschen gleich, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Identität und Orientierung, Behinderung, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder anderen persönlichen Eigenschaften.
Umwelt, Energie und Klimaschutz
LIEFERANTEN müssen in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung handeln und orientieren sich an internationalen Standards, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und ihre Aktivitäten in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz kontinuierlich zu verbessern. Alle Mitarbeiter werden für Umweltthemen sensibilisiert und die notwendigen Schulungen angeboten. LIEFERANTEN haben geeignete Umweltschutzmaßnahmen (z.B. die Implementierung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems) umzusetzen, die folgende Themen angemessen abdecken:
- Festlegung von Zielen, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen und Sicherstellung ihrer kontinuierlichen Verbesserung;
- Umweltaspekte wie die Reduzierung von CO2-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Sicherung der Wasserqualität und die Reduzierung des Wasserverbrauchs, die Sicherung der Luftqualität, die Förderung der Ressourceneffizienz, die Abfallreduzierung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Stoffen, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind.
Umgang mit Konfliktmineralien
LIEFERANTEN müssen mit der gebotenen Sorgfalt Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz von Konfliktmineralien in unseren Produkten zu vermeiden, um Menschenrechtsverletzungen, Korruption und die Finanzierung bewaffneter Gruppen o.ä. auf diesem Weg zu verhindern.
Lieferkette
Wir erwarten von unseren LIEFERANTEN die Grundsätze des KOCO Code of Conduct einzuhalten oder vergleichbare Verhaltenskodizes anzuwenden. Darüber hinaus erwarten wir von unseren LIEFERANTEN diese Nachhaltigkeitsanforderungen in den eigenen Lieferketten umzusetzen.
Wir behalten uns das Recht vor, den KOCO Code of Conduct bei unseren Lieferanten systematisch anzuwenden und gegebenenfalls Kontrollen durchzuführen. Dies kann in Form von Fragebögen, Bewertungen oder Audits erfolgen.
Sollte dies Zweifel an der Einhaltung des KOCO Verhaltenskodex aufkommen lassen, werden unsere LIEFERANTEN aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken und seinen Ansprechpartner in unserem Unternehmen über die Vorgehensweise zu informieren. Bei Bedarf wird die Zusammenarbeit beendet.
Ausführung und Implementierung
Die LIEFERANTEN unternehmen angemessene und zumutbare Anstrengungen, um die Anforderungen dieses Dokuments kontinuierlich umzusetzen, zu dokumentieren und zu erfüllen.
Kommunikation
Die LIEFERANTEN kommunizieren offen im Dialog mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessen- und Interessengruppen über die Anforderungen dieses Dokuments und seine Umsetzung.
Informationen über Verstöße
Die LIEFERANTEN müssen ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern Zugang zu einem geschützten Mechanismus zu bieten, der es ihnen ermöglicht, mögliche Verstöße gegen die Grundsätze diese Nachhaltigkeitsanforderungen vertraulich zu melden.
Referenzen
[1] | Die Vereinten Nationen (UNO), Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Übersetzung: Deutscher Übersetzungsdienst, Vereinte Nationen, New York, New York, 1948. |
[2] | Internationale Arbeitsorganisation, „ILO Kernarbeitsnormen,“ [Online]. Available: https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang–de/index.htm. [Zugriff am 24 01 2022]. |
[3] | Geschäftsstelle Deutsches Global Compact Netzwerk (DGCN), „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Umsetzung des Rahmens der Vereinten Nationen „Schutz, Achtung und Abhilfe“,“ 06 2014. [Online]. Available: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oecd-leitprinzipien-fuer-wirtschaft-und-menschenrechte.pdf?__blob=publicationFile&v=6. [Zugriff am 24 01 2022]. |