{"id":22441,"date":"2023-03-13T15:21:12","date_gmt":"2023-03-13T14:21:12","guid":{"rendered":"https:\/\/newpage.kocomotion.de\/aebs\/"},"modified":"2023-06-09T10:01:06","modified_gmt":"2023-06-09T08:01:06","slug":"aebs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kocomotion.de\/en\/aebs\/","title":{"rendered":"AEB&#8217;s"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)<br>der KOCO MOTION GmbH, Niedereschacher Stra\u00dfe 54, 78083 Dauchingen<br><br><strong>\u00a7 1 Geltung<\/strong><br><br>(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschlie\u00dflich<br>aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die<br>wir mit unseren Lieferanten \u00fcber die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen<br>schlie\u00dfen oder geschlossen haben. Die Regelungen in solchen Vertr\u00e4gen, insbesondere<br>Rahmenliefervertr\u00e4ge, gehen den Regelungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen<br>(AEB) vor. Die AEB gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote,<br>selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<br><br>(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen unserer Lieferanten oder Dritter finden keine Anwendung, auch<br>wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein<br>Schreiben Bezug nehmen, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten<br>enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener<br>Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 2 Bestellungen und Auftr\u00e4ge<\/strong><br><br>(1) Soweit unsere Bestellungen nicht ausdr\u00fccklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir<br>uns hieran zehn Tage nach dem Datum des Angebots gebunden. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die<br>rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung bei uns.<br><br>(2) Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit<br>durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens f\u00fcnf Kalendertagen vor dem<br>vereinbarten Liefertermin zu \u00e4ndern. Gleiches gilt f\u00fcr \u00c4nderungen von<br>Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des<br>Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden k\u00f6nnen, wobei in diesen<br>F\u00e4llen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens f\u00fcnf Kalendertage betr\u00e4gt.<br>Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die \u00c4nderung entstehenden, nachgewiesenen<br>und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche \u00c4nderungen Lieferverz\u00f6gerungen<br>zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Gesch\u00e4ftsbetrieb des Lieferanten mit<br>zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der urspr\u00fcnglich vereinbarte<br>Liefertermin entsprechend. Der Lieferant wird uns die von ihm bei sorgf\u00e4ltiger Einsch\u00e4tzung<br>zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverz\u00f6gerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin,<br>mindestens jedoch drei Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung gem. S. 1 schriftlich<br>anzeigen.Allgemeine Einkaufsbedingungen<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsangaben<\/strong><br><br>(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend und entweder in EURO oder<br>anderer W\u00e4hrung angegeben. Alle Preise verstehen sich \u2013 soweit nicht anders vereinbart &#8211;<br>ohne Umsatzsteuer.<br><br>(2) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis Lieferung und<br>Transport an die im Vertrag genannte Versandanschrift einschlie\u00dflich einer<br>ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verpackung ein.<br><br>(3) Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht einschlie\u00dft und<br>die Verg\u00fctung f\u00fcr die \u2013 nicht nur leihweise zur Verf\u00fcgung gestellte \u2013 Verpackung nicht<br>ausdr\u00fccklich bestimmt ist, ist diese zum nachgewiesenen Selbstkostenpreis zu berechnen.<br>Auf unser Verlangen hat der Lieferant die Verpackung auf seine Kosten zur\u00fcckzunehmen.<br><br>(4) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlen wir ab vollst\u00e4ndiger Lieferung der Ware<br>und Zugang einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3<br>% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der von uns<br>geschuldeten Zahlungen gen\u00fcgt der Eingang unseres \u00dcberweisungsauftrages bei unserer<br>Bank.<br><br>(5) In s\u00e4mtlichen Auftragsbest\u00e4tigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind unsere<br>Bestellnummer, die Artikel-Nr., Liefermenge und Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder<br>mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen<br>Gesch\u00e4ftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verz\u00f6gern, verl\u00e4ngern sich die in Abs. 4<br>genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verz\u00f6gerung.<br><br>(6) Wir schulden keine F\u00e4lligkeitszinsen. Bei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen<br>iHv. f\u00fcnf Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz gem. \u00a7 247 BGB.<br><br>(7) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten<br>Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige<br>Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder<br>mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.<br><br>(8) Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur wegen rechtskr\u00e4ftig<br>festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 4 Lieferzeit und Lieferung, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br><br>(1) Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen<br>Einkaufsbedingungen ma\u00dfgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige<br>Lieferungen sind &#8211; soweit nicht anders vereinbart &#8211; nicht zul\u00e4ssig.<br><br>(2) Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig<br>vereinbart wurde, betr\u00e4gt sie zwei Wochen ab Vertragsschluss.Allgemeine Einkaufsbedingungen<br><br>(3) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren, wenn Umst\u00e4nde<br>eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.<br><br>(4) L\u00e4sst sich der Tag, an dem die Lieferung sp\u00e4testens zu erfolgen hat, aufgrund des<br>Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass<br>es hierf\u00fcr einer Mahnung unsererseits bedarf.<br><br>(5) Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschr\u00e4nkt die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu,<br>wobei wir erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein R\u00fccktrittsrecht<br>aus\u00fcben oder Anspr\u00fcche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen k\u00f6nnen.<br><br>(6) Ist der Lieferant in Verzug, k\u00f6nnen wir \u2013 neben weitergehenden gesetzlichen Anspr\u00fcchen<br>\u2013 pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens iHv. 1% des Nettopreises pro vollendete<br>Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der<br>versp\u00e4tet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein h\u00f6herer Schaden<br>entstanden ist. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass \u00fcberhaupt kein oder<br>nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br><br>(7) Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht<br>berechtigt.<br><br>(8) Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns \u00fcber, wenn<br>uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort \u00fcbergeben wird.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 5 Eigentumssicherung und Geheimhaltung<\/strong><br><br>(1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Auftr\u00e4gen sowie dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung<br>gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen<br>Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie<br>ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung weder Dritten zug\u00e4nglich machen noch selbst oder<br>durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen<br>vollst\u00e4ndig an uns zur\u00fcckzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang<br>nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages<br>f\u00fchren. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten;<br>ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher<br>Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im<br>Rahmen der \u00fcblichen Datensicherung.<br><br>(2) Werkzeuge und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung stellen, bleiben in<br>unserem Eigentum. Werkzeuge und Modelle, die zu Vertragszwecken gefertigt und uns<br>durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, gehen in unser Eigentum \u00fcber. Der<br>Lieferant wird sie als unser Eigentum kenntlich machen, sorgf\u00e4ltig verwahren, in<br>angemessenem Umfang gegen Sch\u00e4den jeglicher Art absichern und nur f\u00fcr Zwecke des<br>Vertrages benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die VertragspartnerAllgemeine Einkaufsbedingungen<br>\u2013 mangels einer anderweitigen Vereinbarung \u2013 je zur H\u00e4lfte. Soweit diese Kosten jedoch auf<br>M\u00e4ngel der vom Lieferanten hergestellten Gegenst\u00e4nde oder auf den unsachgem\u00e4\u00dfen<br>Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen<br>zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns<br>unverz\u00fcglich von allen nicht nur unerheblichen Sch\u00e4den an diesen Werkzeugen und<br>Modellen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie im ordnungsgem\u00e4\u00dfen<br>Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erf\u00fcllung der mit uns<br>geschlossenen Vertr\u00e4ge ben\u00f6tigt werden.<br><br>(3) Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten<br>Gegenst\u00e4nden durch den Verk\u00e4ufer wird f\u00fcr uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei<br>Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und<br>sp\u00e4testens mit der Weiterverarbeitung nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften<br>Eigentum am Produkt erwerben<br><br>(4) Die \u00dcbereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne R\u00fccksicht auf die Zahlung<br>des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung<br>bedingtes Angebot des Verk\u00e4ufers auf \u00dcbereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des<br>Verk\u00e4ufers sp\u00e4testens mit Kaufpreiszahlung f\u00fcr die gelieferte Ware. Wir bleiben im<br>ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der<br>Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung erm\u00e4chtigt (hilfsweise<br>Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts).<br>Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts,<br>insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung<br>verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 6 Spezifikation\/Qualit\u00e4t<\/strong><br><br>(1) Menge, Qualit\u00e4t und Beschreibung der Waren haben den Angaben im Auftrag und\/oder<br>der vereinbarten Spezifikation zu entsprechen.<br><br>(2) Ist ein bestimmter Standard f\u00fcr die Leistung, Eignung, Kapazit\u00e4t oder Funktion der Ware<br>vorgegeben, m\u00fcssen die Waren diese Anforderungen erf\u00fcllen, und der Lieferant hat alle<br>gegebenenfalls erforderlichen Testbescheinigungen, Konformit\u00e4tsbescheinigungen sowie die<br>relevanten Montage- und Installationsanleitungen bez\u00fcglich anwendbarer Richtlinien<br>und\/oder ma\u00dfgebliche Analysezertifikate und alle anderen im Auftrag vorgesehenen<br>Dokumente vorzulegen.<br><br>(3) Wir haben vor der Lieferung nach Terminabsprache das Recht, die Waren in<br>Augenschein zu nehmen, zu pr\u00fcfen und zu testen. Wir haben auch w\u00e4hrend der Herstellung,<br>Verarbeitung und Lagerung das Recht, die Waren in Augenschein zu nehmen, zu pr\u00fcfen und<br>zu testen. Unseren Vertretern, den Vertretern einer Beh\u00f6rde oder anderen beteiligtenAllgemeine Einkaufsbedingungen<br>Kunden ist zu angemessenen Zeiten Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten des Lieferanten zu<br>gew\u00e4hren, in denen die Waren hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, damit diese den<br>Fortschritt bei der Entwicklung und Herstellung der Waren \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen.<br><br>(4) Sollten wir aufgrund einer solchen Inaugenscheinnahme oder Pr\u00fcfung zu der<br>\u00dcberzeugung gelangen, dass die Waren nicht bzw. wahrscheinlich nicht mit dem Auftrag<br>oder Spezifikationen \u00fcbereinstimmen, unterrichten wir den Lieferanten davon. Dieser hat<br>unverz\u00fcglich auf eigene Kosten alle f\u00fcr die Erreichung einer solchen \u00dcbereinstimmung<br>erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Solche Inaugenscheinnahmen, Pr\u00fcfungen oder<br>Tests befreien den Lieferanten weder ganz noch teilweise von seinen Vertragspflichten und<br>sind in keinem Fall als Genehmigung oder Abnahme der Waren im Sinne einer<br>\u00dcbereinstimmung mit einem Auftrag zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>\u00a7 7 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche<\/strong><br><br>(1) F\u00fcr unsere Rechte bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Ware und bei sonstigen<br>Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit<br>nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<br><br>(2) Der Lieferant haftet insbesondere daf\u00fcr, dass die Produkte bei Gefahr\u00fcbergang auf uns<br>die vereinbarte Beschaffenheit haben. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit gelten<br>jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die \u2013 insbesondere durch Bezeichnung oder<br>Bezugnahme in unserer Bestellung \u2013 Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in<br>gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen<br>Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verk\u00e4ufer oder vom Hersteller<br>stammt.<br><br>(3) Abweichend von \u00a7 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns M\u00e4ngelanspr\u00fcche uneingeschr\u00e4nkt<br>auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit<br>unbekannt geblieben ist.<br><br>(4) F\u00fcr die kaufm\u00e4nnische Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die gesetzlichen<br>Vorschriften (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) mit folgender Ma\u00dfgabe: Unsere Untersuchungspflicht<br>beschr\u00e4nkt sich auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher<br>Begutachtung einschlie\u00dflich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B.<br>Transportbesch\u00e4digungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualit\u00e4tskontrolle<br>im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine<br>Untersuchungspflicht. Im \u00dcbrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter<br>Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang<br>tunlich ist. Unsere R\u00fcgepflicht f\u00fcr sp\u00e4ter entdeckte M\u00e4ngel bleibt unber\u00fchrt. Unbeschadet<br>unserer Untersuchungspflicht gilt unsere R\u00fcge (M\u00e4ngelanzeige) jedenfalls dann als<br>unverz\u00fcglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., beiAllgemeine Einkaufsbedingungen<br>offensichtlichen M\u00e4ngeln, ab Lieferung abgesendet wird.<br><br>(5) Zur Nacherf\u00fcllung geh\u00f6rt auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute<br>Einbau, sofern die Produkte ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gem\u00e4\u00df in eine andere<br>Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurden; unser gesetzlicher<br>Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unber\u00fchrt. Die zum Zwecke der<br>Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen tr\u00e4gt der Lieferant auch dann,<br>wenn sich herausstellt, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung<br>bei unberechtigtem M\u00e4ngelbeseitigungsverlangen bleibt unber\u00fchrt; insoweit haften wir<br>jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht erkannt haben, dass kein Mangel<br>vorlag.<br><br>(6) Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Abs. 5 gilt: Kommt der<br>Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung \u2013 nach unserer Wahl durch Beseitigung des<br>Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)<br>\u2013 innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so k\u00f6nnen wir den<br>Mangel selbst beseitigen und vom Verk\u00e4ufer Ersatz der hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen<br>bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherf\u00fcllung durch den<br>Lieferanten fehlgeschlagen oder f\u00fcr uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit,<br>Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den)<br>bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umst\u00e4nden werden wir den Lieferanten<br>unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, unterrichten.<br>(7) Im \u00dcbrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen<br>Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<br>Au\u00dferdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und<br>Aufwendungsersatz.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 8 Lieferantenregress<\/strong><br><br>(1) Unsere gesetzlich bestimmten Regressanspr\u00fcche innerhalb einer Lieferkette<br>(Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den<br>M\u00e4ngelanspr\u00fcchen uneingeschr\u00e4nkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der<br>Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verk\u00e4ufer zu verlangen, die wir<br>unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (\u00a7 439 Abs. 1<br>BGB) wird hierdurch nicht eingeschr\u00e4nkt.<br><br>(2) Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch<br>(einschlie\u00dflich Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB)<br>anerkennen oder erf\u00fcllen, werden wir den Verk\u00e4ufer benachrichtigen und unter kurzer<br>Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte<br>Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmlicheAllgemeine Einkaufsbedingungen<br><br>L\u00f6sung herbeigef\u00fchrt, so gilt der von uns tats\u00e4chlich gew\u00e4hrte Mangelanspruch als unserem<br>Abnehmer geschuldet. Dem Verk\u00e4ufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.<br><br>(3) Unsere Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware<br>durch uns oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt,<br>weiterverarbeitet wurde<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 9 Produkthaftung<\/strong><br><br>(1) Der Lieferant ist f\u00fcr alle von Dritten wegen Personen- oder Sachsch\u00e4den geltend<br>gemachten Anspr\u00fcche verantwortlich, die auf ein von ihm geliefertes fehlerhaftes Produkt<br>zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, und ist verpflichtet, uns von der hieraus resultierenden Haftung<br>freizustellen. Sind wir verpflichtet, wegen eines Fehlers eines vom Lieferanten gelieferten<br>Produktes eine R\u00fcckrufaktion gegen\u00fcber Dritten durchzuf\u00fchren, tr\u00e4gt der Lieferant s\u00e4mtliche<br>mit der R\u00fcckrufaktion verbundenen Kosten.<br><br>(2) Der Lieferant ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit<br>einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen EUR pro Person-\/Sachschaden zu<br>unterhalten, die, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, nicht das<br>R\u00fcckrufrisiko oder Straf- oder \u00e4hnliche Sch\u00e4den abzudecken braucht. Der Lieferant wird uns<br>auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 10 Verj\u00e4hrung<\/strong><br><br>(1) Die wechselseitigen Anspr\u00fcche der Vertragsparteien verj\u00e4hren nach den gesetzlichen<br>Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<br><br>(2) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr<br>M\u00e4ngelanspr\u00fcche 3 Jahre ab Gefahr\u00fcbergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt<br>die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme. Die 3-j\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist gilt entsprechend auch f\u00fcr<br>Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln, wobei die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr dingliche<br>Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unber\u00fchrt bleibt; Anspr\u00fcche aus<br>Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren dar\u00fcber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht \u2013<br>insbesondere mangels Verj\u00e4hrung \u2013 noch gegen uns geltend machen kann.<br><br>(3) Die Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts einschlie\u00dflich vorstehender Verl\u00e4ngerung gelten \u2013<br>im gesetzlichen Umfang \u2013 f\u00fcr alle vertraglichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Soweit uns wegen eines<br>Mangels auch au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, gilt hierf\u00fcr die<br>regelm\u00e4\u00dfige gesetzliche Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der<br>Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer l\u00e4ngeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchrt.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Schutzrechte<\/strong><br><br>(1) Der Lieferant steht nach Ma\u00dfgabe des Abs. 2 daf\u00fcr ein, dass durch von ihm gelieferteAllgemeine Einkaufsbedingungen<br>Produkte keine Schutzrechte Dritter in L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union oder anderen<br>L\u00e4ndern, in denen er die Produkte herstellt oder herstellen l\u00e4sst, verletzt werden.<br><br>(2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns von allen Anspr\u00fcchen freizustellen, die Dritte gegen uns<br>wegen der in Abs. 1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und<br>uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu<br>erstatten. Dies gilt nicht, soweit der Lieferant nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung<br>weder zu vertreten hat noch bei Anwendung kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der<br>Lieferung h\u00e4tte kennen m\u00fcssen.<br><br>(3) Unsere weitergehenden gesetzlichen Anspr\u00fcche wegen Rechtsm\u00e4ngeln der an uns<br>gelieferten Produkte bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 12 Ersatzteile<\/strong><br><br>(1) Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Produkten f\u00fcr einen<br>Zeitraum von zehn Jahren nach der Lieferung vorzuhalten.<br><br>(2) Beabsichtigt der Lieferant, die Produktion von Ersatzteilen f\u00fcr die an uns gelieferten<br>Produkte einzustellen, wird er uns dies unverz\u00fcglich nach der Entscheidung \u00fcber die<br>Einstellung mitteilen. Diese Entscheidung muss \u2013 vorbehaltlich des Abs. 1 \u2013 mindestens<br>sechs Monate vor der Einstellung der Produktion liegen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 13 Abtretung<\/strong><br><br>Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis an Dritte<br>abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 14 Einhaltung von Gesetzen<\/strong><br><br>(1) Der Lieferant ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis die jeweils<br>f\u00fcr ihn ma\u00dfgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere<br>Antikorruptions- und Geldw\u00e4schegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und<br>umweltschutzrechtliche Vorschriften.<br><br>(2) Der Lieferant wird sicherstellen, dass die von ihm gelieferten Produkte allen<br>ma\u00dfgeblichen Anforderungen an das Inverkehrbringen in der Europ\u00e4ischen Union und im<br>Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum gen\u00fcgen. Er hat uns die Konformit\u00e4t auf Verlangen durch<br>Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.<br><br>(3) Der Lieferant wird zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der in<br>diesem \u00a7 13 enthaltenen, den Lieferanten treffenden Verpflichtungen durch seine<br>Unterlieferanten sicherzustellen.Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 15 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><br><br>(1) Ist der Lieferant Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen<br>Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch<br>internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden<br>Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Lieferant Unternehmer iSv.<br>\u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der<br>Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am<br>allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften,<br>insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<br><br>(2) Die zwischen uns und dem Lieferanten geschlossenen Vertr\u00e4ge unterliegen dem Recht<br>der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens \u00fcber den<br>internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommen)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)der KOCO MOTION GmbH, Niedereschacher Stra\u00dfe 54, 78083 Dauchingen \u00a7 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschlie\u00dflichaufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, diewir mit unseren Lieferanten \u00fcber die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungenschlie\u00dfen oder geschlossen haben. 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